Datum: 07.10.2011

Winzer verklagen den Freistaat

Hobbyweinbauern in Großpösna fordern die Feststellung der Legalisierung des Weinbergs

Großpösna. Die Weinbauern aus Großpösna haben beim Verwaltungsgericht Leipzig Klage gegen das sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) eingereicht. Der Verein Störmthaler Wein fordert den Freistaat auf, für den Weinberg und den Hobbyweinbau die Legalisierung festzustellen.
"Wir wollen endlich wissen, wie es mit dem Anbau weitergehen kann", sagt Rechtsanwalt Klaus Füßer, der nicht nur Pächter einer Parzelle am Störmthaler See ist, sondern nun auch selbst Kläger. Bisher habe es von Seiten des Ministeriums keine Antworten auf die Frage der Hobbywinzer gegeben, ob nun der Anbau legal sei. Wie berichtet, mussten die Pächter ihre Pflanzen im Frühjahr roden lassen. Vorausgegangen war das Urteil des Verwaltungsgerichts, wonach der großflächige Anbau am See gegen geltendes EU-Recht verstößt. Da jedoch der Anbau auf einer Fläche von 100 Quadratmetern jedem erlaubt ist und die Winzer die rund 3000 Quadratmeter Fläche längst in 37 Parzellen aufgeteilt haben, wollen sie nun Gewissheit über das weitere Vorgehen.
Der Freistaat hatte in dem Verfahren angemerkt, dass der Verein die Trauben "weinbergmäßig" anbaue, weil die Winzer eine so genannte Drahtanlage zum Ranken der Pflanzen nutzen. Doch genau dieses professionelle Vorgehen sei selbst dann verboten, wenn die Flächengrenze von 100 Quadratmetern eingehalten werde. "Allerdings ist die Frage, was nach der Weinverordnung als ´weinbergmäßig´ verboten ist, hierzulande seit Jahrzehnten unter Gerichten und Rechtsgelehrten umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt", betont Füßer, der in dem Verfahren die Gemeinde Großpösna vertreten hatte.
Für den Vereinsvorsitzenden und ebenfalls Kläger Thomas Neuhaus ist es wichtig, Klarheit darüber zu kommen, "ob uns als Hobbywinzer tatsächlich verboten ist, unser Hobby so professionell wie möglich zu betreiben, den Wein an ordentlichen Pflanzanlagen aufwachsen zu lassen".
Füßer, Neuhaus und die Vereinsmitglieder verstehen unter "weinbergmäßig", dass der gewonnene Wein nur für den Eigenverbrauch im Haushalt der Winzer bestimmt sein und nicht gewerblich verkauft werden darf. Mit der Klage hat der Verein einen deutschlandweit einzigartigen Musterfall geschaffen, denn in anderen Bundesländern gebe es ähnliche Projekte, an denen sich jedoch "bei gleicher Weinrechtslage" niemand störe, erklärt Füßer. Das EU-Weinrecht könne der Freistaat auch nicht bemühen, um den Anbau für illegal erklären zu lassen, denn "es erlaube den Mitgliedstaaten sogar, Hobbyweinbau auf Parzellen des einzelnen Weinbauern mit bis zu 1000 Quadratmetern genehmigungsfrei zuzulassen". Das EU-Recht erlaube zwar strengere Regeln der jeweiligen Mitgliedsstaaten, aber warum "in Sachsen Hobbyweinbau so engherzigen rechtlichen Vorgaben unterliegen muss, konnte uns niemand erklären".
Füßer ist nach eigener Aussage für "den Gang durch die Instanzen" gerüstet. "Notfalls gehen wir auch bis nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht." Der Rechtsanwalt rechnet damit, dass bis zu zwei Jahre vergehen werden, bis es ein Urteil vom Verwaltungsgericht geben wird. Sollte es tatsächlich in Karlsruhe enden, könnte es sogar bis zu fünf oder sechs Jahre dauern. Wer von den Winzern nun weiteren Anbau betreibt, riskiert letztlich, dass er alle Reben roden muss, sollten alle Instanzen den Weinberg für illegal erklären. Julia Tonne

Weil die Winzer ihren Wein an einer Drahtanlage ranken lassen, könnte der Weinberg am Störmthaler See illegal sein. Das soll nun das Gericht klären.Foto: André Kempner


Datum: 07.10.2011