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Polizisten im Visier der Ermittler

560 Strafverfahren gegen sächsische Ordnungshüter seit 2004


Leipzig. In über 100 Verfahren haben Sachsens Staatsanwälte in diesem Jahr bereits gegen Polizisten ermittelt. Häufigster Vorwurf: Körperverletzung. Über die Zahl der Verurteilungen kann Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) nichts sagen. Der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Grüne) kritisiert: „Der Freistaat hält sich systematisch die Augen zu.“
Von ROBERT BÜSSOW
Auch Polizisten geraten immer wieder ins Visier der Staatsanwälte. Über 560 Strafverfahren hat es in den vergangenen vier Jahren gegeben. In etwa 80 Prozent der Fälle handelte es sich dabei um den Vorwurf der Körperverletzung. Auch wegen unterlassener Hilfeleistung und Strafvereitelung mussten sich Beamte verantworten. Dies geht aus einer Stellungnahme des sächsischen Innenministers und obersten Polizeichefs Albrecht Buttolo (CDU) im Landtag hervor. Zu wie vielen Verurteilungen es daraufhin kam, sei aber nicht erfasst: „Die Staatsanwaltschaften führen keine gesonderte Statistik über den Ausgang.“ Lediglich bekannt ist: In 27 Fällen wurden Entschädigungen von insgesamt rund 45 000 Euro fällig.
Der Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi (Grüne) hält dies für unbefriedigend. „Es wird so getan, als handelt es sich um Einzelfälle. Der Freistaat hält sich systematisch die Augen zu.“ Aus eigener Erfahrung auf Demos wisse er, wie oft es zu Übergriffen durch Polizisten komme. Obwohl immer wieder Polizeiskandale öffentlich würden, drücke sich das Innenministerium vor Reformen. „Wir brauchen einen unabhängigen Beauftragten oder eine Kommission, an die sich Polizisten und Bürger vertraulich wenden können“, fordert Lichdi.
Wie brisant Anklagen gegen die Polizei sind, zeigte jüngst der Freispruch zweier Beamter nach dem Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle. Ihnen war keine Mitschuld am Tod des Mannes nachzuweisen. „Ein verheerendes Signal: Der Bürger ist in Polizeigewahrsam schutzlos“, sagt Lichdi. Auch in Sachsen-Anhalt fordern Politiker nun die Einführung einer unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle. Dass Fälle, bei denen Polizisten involviert sind, oft schwierig aufzuklären sind, bestätigt Heike Teitge von der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden: „Hier steht nicht selten Aussage gegen Aussage. Da die Anzeigen zudem häufig selbst von Straftätern stammen, steht die Wahrhaftigkeit der Aussagen infrage.“
Polizeiintern werden solche Anzeigen gern auch als Revanchefouls bezeichnet. Denn solange die Ermittlungen laufen, sind die Beamten von Beförderungen und Leistungsprämien ausgeschlossen. Und das kann dauern, wie Leipzigs Polizeisprecher Andreas Loepki selbst erfahren hat. Fast zwei Jahre zog sich ein Verfahren gegen ihn – er habe gegen einen Mann „unmittelbaren körperlichen Zwang“ angewendet – bis zum Freispruch hin. „Ich habe aber nicht den Eindruck, dass solche Anzeigen oft mit Freispruch enden“, so Loepki. Er geht davon aus, dass auch etliche Anzeigen wegen übertriebener Gewalt berechtigt sind. Dies können schon die Handschellen – vor allem sogenannte Einweghandfesseln wie sie auf Demos verwendet werden – sein, die übermäßig die Handgelenke abschnüren.
Dass die Polizeidirektion Leipzig mit fast einem Drittel aller Verfahren in Sachsen 2007 trauriger Spitzenreiter war, erklärt sich Loepki vor allem mit den Brennpunkten Fußball und Demonstrationen. Er erinnert an ein Fußballspiel von Lok Leipzig gegen den FC Aue im Februar 2007, als ein als Polizist erkannter Zivilist von einer Menge angegriffen wurde und sich nur mit einem Warnschuss retten konnte. Loepki: „Strafanzeigen haben zwar ihre Berechtigung als Überwachungsinstrument gegen polizeiliche Willkür, allerdings hat der Staat das Gewaltmonopol und die Polizei das Recht und die Pflicht, dieses auch wahrzunehmen.“

 
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